Erfolgreicher Rekurs für Bond in Zürich
Der Statthalter der Stadt Zürich hat ein Rekurs der Firma “BOND Mobility” gegen die Bewilligungs- sowie Gebührenpflicht des “freefloating” E-Bikesharing gutgeheissen.
Er folgt damit der Argumentation von BOND Mobility, dass das stationslose E-Bikesharing System von BOND Mobility keinen “gesteigertern Gemeingebrauch” darstellt, und somit weder einer Bewilligungs- noch einer Gebührenpflicht unterliegt.Der Statthalter der Stadt Zürich hat ein Rekurs der Firma “BOND Mobility” gegen die Bewilligungs- sowie Gebührenpflicht des “freefloating” E-Bikesharing gutgeheissen. Er folgt damit der Argumentation von BOND Mobility, dass das stationslose E-Bikesharing System von BOND Mobility keinen “gesteigertern Gemeingebrauch” darstellt, und somit weder einer Bewilligungs- noch einer Gebührenpflicht unterliegt.
Medienmitteilung von Bond Mobility
Artikel des Tages Anzeiger (11.07.2020)
Artikel der Neue Zürcher Zeitung (10.07.2020)
https://www.bikesharing.ch/de/aktuelles/artikel/erfolgreicher-rekurs-fuer-bond-in-zuerich