Zürich: Anbieter von Sharing-Velos und -Trottinettes brauchen Bewilligung
In Zürich brauchen Anbieter von Sharing-Velos und -Trottinettes ein Bewilligung, um den öffentlichen Raum zu nutzen. Dies hat das Zürcher Verwaltungsgericht entschieden.

In Zürich brauchen Anbieter von 30 oder mehr Sharing-Velos oder -Trottinettes eine Bewilligung.
Die Stadt Zürich wollte von Bikesharing-Anbietern für die Nutzung des öffentlichen Raumes Gebühren verlangen, auch wenn es sich um sog. free floating-Angebote, also solche ohne feste Stationen, handelte. Der Bikesharing-Anbieter Bond Mobility, der im letzten Herbst Konkurs angemeldet hatte (s. news vom 28.09.2021), legte gegen diesen Beschluss Rekurs ein (s. news vom 13.07.2020). Das Statthalteramt gab ihm Recht, wurde nun aber vom Verwaltungsgericht korrigiert.
Anbieter von Sharing-Velos und -Trottinettes im free floating-Betrieb, wie Lime, Voi oder TIER, brauchen eine Bewilligung, da ihre Fahrzeuge im öffentlichen Raum frei abgestellt werden. Eine Bewilligung braucht es, wenn 30 oder mehr Fahrzeuge betrieben werden. Die Bewilligung kann kostenpflichtig sein.
Aus Sicht des Verwaltungsgerichts stellen die Sharingangebote einen gesteigerten Gemeingebrauch dar, nicht bloss einen einfachen. Dieser erzeugt einen Nutzungskonflikt: Sollten sich in der Stadt weitere Anbieter ausbreiten, besteht die Gefahr, dass der öffentliche Raum mit zahlreichen Sharing-Fahrzeugen überschwemmt wird. Dies wäre für die Blaulichtorganisationen ein Problem, weil die Nutzung von Trottoirs und Zufahrten nicht mehr möglich wären.
Der Entscheid des Verwaltungsgerichts kann noch angefochten werden.
Quellen:
- Tagesanzeiger: Aus dem Verwaltungsgericht – Veloverleiher brauchen in der Stadt doch eine Bewilligung | Tages-Anzeiger (tagesanzeiger.ch) (10.01.2022)
- Velojournal: Veloverleiher und E-Scooter-Anbieter dürfen nicht ohne Bewilligung den öffentlichen Raum mit ihren Fahrzeugen belegen. Das hat das Verwaltungsgericht der grössten Schweizer Stadt entschieden. (13.01.2022)
- Sharing-Angebote brauchen Bewilligung (cyclinfo.ch) (13.01.2022)
- Entscheid Verwaltungsgericht VB.2020.00592 vom 16.12.2021 (noch nicht rechtskräftig)
https://www.bikesharing.ch/de/aktuelles/artikel/zuerich-sharing-angebote-brauchen-bewilligung